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DSGVO: Mit Gelassenheit dem 25. Mai 2018 entgegen

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO beschäftigt Unternehmen allerorts – zumal der Stichtag, der 25. Mai 2018, näher rückt. SerNet-Geschäftsführer Dr. Johannes Loxen gibt in seinem Artikel "Datenschutzgrundverordnung – was tun?" eine persönliche Einschätzung, die bei der Orientierung zwischen Aktionismus und sinnvollen Maßnahmen helfen soll. Der Text ist bereits Ende 2017 im Magazin Niedersächsische Wirtschaft der IHK Hannover erschienen und nun auch online lesbar: "Was tun gegen die DSGVO?"

Seit Mai 2016 stehe fest, worauf sich Unternehmen vorbereiten müssen, stellt Loxen in seinem Essay fest. Dennoch komme der 25. Mai 2018 – der Stichtag, an dem die EU-DSGVO Geltung entfaltet – für viele ebenso überraschend wie Weihnachten. Kaum jemand habe den zweijährigen Vorbereitungszeitraum ausgenutzt. Und das, obwohl die möglichen Bußgeldern auf bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes ansteigen. Loxen skizziert darum nüchtern, wie Unternehmen jetzt noch reagieren und die verbleibende Zeit nutzen können, ohne dabei in Panik zu verfallen. Für ihn gehören die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Erfüllung der Anforderungen nach BDSG sowie ein schriftlich festgelegter Umsetzungsplan für alle neuen und geänderten Vorschriften der DSGVO zu den bis zum 25.5.2018 noch umzusetzenden Maßnahmen.

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